Supervision

Supervision verfolgt drei Ziele:

  1. Die Verbesserung der Handlungskompetenz der Supervisanden im Umgang mit Klienten einerseits und Kollegen, Mitarbeitern, Untergebenen andererseits. Handlungskompetenz umfasst die drei Bereiche: Methodenkompetenz, Sozialkompetenz und Selbstkompetenz.
  2. Die Arbeitszufriedenheit zu erhöhen oder wiederherzustellen und der Entwicklung von Burn- out- Symptomen entgegenzuwirken ist das zweite Ziel von Supervision. Sie gibt Hilfen zur Verarbeitung starker psychischer Belastungen im Beruf, die durch schwieriges Klientel oder durch problematische Kooperationsbeziehungen entstehen.
  3. Die Wirksamkeit des eigenen professionellen Handelns zu überprüfen ist das dritte Ziel von Supervision. Sie dient so der Selbstkontrolle der Professionellen: »Arbeite ich effektiv und setze ich meine Mittel und Ressourcen effizient ein?« Peter Berker bezeichnet die Supervision als ein »bedeutsames Mittel der Innensteuerung zur Bestimmung, Weiterentwicklung und Aufrechterhaltung von Prozessstandards«, mit anderen Worten als ein Mittel zur Sicherung der Prozessqualität.

(Aus: K. Rappe- Giesecke: Supervision- Veränderung durch soziale Selbstreflexion)